Laut Bundestagsdrucksache 16/9763 kam es am 20.01.2015 in Ratingen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 11.01.2015 wurde die noch im Bau befindliche Süleymaniye Moschee erneut Ziel eines islamfeindlichen Angriffes. Gegen 5 Uhr morgens am Sonntag wurde die Fassade der Süleymaniye Moschee mit Hakenkreuzen und islamfeindlichen Parolen beschmiert. Die Moschee war bereits am 21. Dezember 2014 an mehr als 40 Stellen mit Hakenkreuzen und Nazi-Parolen beschmiert worden. Der Staatsschutz ermittelte wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Sachbeschädigung. Quelle: FAIR
Am 12.08.2014, zwischen 05:40 Uhr und 07:20 Uhr, drangen Fremde gewaltsam in die Yeni Moschee in Bielefeld (VIKZ) ein und zerstörten dabei eine Sicherheitskamera. Koranschriften und Meditationsbücher wurden aufeinander gestapelt und angezündet. Der Brand hinterließ einen kleineren Sachschaden. Die Polizei wurde am Dienstagmorgen gegen 07:20 Uhr informiert. Einen politischen oder rechtsmotivierten Hintergrund konnte die Polizei nicht ausschließen. Nach zwei Monaten fasste die Polizei einen Verdächtigen. Es handelte sich um einen 32-Jährigen Mann, der polizeilich bereits bekannt war. Er wurde bei einem Einbruch auf frischer Tat ertappt. Quelle
An der Hochschule für Angewandte Wissenschaft Hamburg (HWA) sind am 06.06.2014 und am 12.06.2014 Gebetsteppiche muslimischer Studierender in Brand geraten. Diese befanden sich für gewöhnlich in einer Kartonbox im Keller des Gebäudes für Maschinenbau. Muslimische Studierende nutzen die Fläche für ihre täglichen Gebete. Bei dem ersten Brand konnte das Feuer rechtzeitig bemerkt und von Studierenden gelöscht werden. Beim zweiten Mal weitete sich das Feuer aus. Die Feuerwehr musste anrücken. Die Gebetsteppiche verbrannten und der Raum erlitt großen Schaden. Die Polizei geht von Brandstiftung aus, konnte den bzw. die TäterInnen jedoch ...
An der Hochschule für Angewandte Wissenschaft (HWA) in Hamburg, wurde am 06.06.2014 ein Brandanschlag von Unbekannten im Universitätsgebäude der HWA verübt. Im Keller des Maschinenbau Gebäudes, wo die muslimischen Studierenden der HWA ihr Gebet verrichten, wurden die Gebetsteppiche, die dort in einer Box verwahrt wurden, angezündet. Das Feuer konnte nach kurzer Zeit von Passanten gelöscht werden. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 18/7498 kam es am 23.12.2015 in Köln zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.