Laut Bundestagsdrucksache 18/5685 kam es am 22.04.2015 in Gladbeck zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstige“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/7498 kam es am 14.11.2015 in Tönisvorst zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 14.04.2015 wurde die Wittener Sultan-Ahmet-Moschee in Brand gesetzt. Bei dem Täter, der drei Tage nach dem Brand gefasst wurde, handelte es sich um einen 26-Jährigen. Auf den Videoaufnahmen einer Tankstelle war zu sehen, wie er auffällig einen roten Benzinkanister befüllte. Gegen ihn wurde ein Haftbefehl wegen schwerer Brandstiftung erlassen. Zu seinem Tatmotiv äußerte er sich nicht. Quelle
Am 29.01.2015 wurde in der Nacht vom Mittwoch zum Donnerstag das islamische Kultur- und Bildungszentrum von Unbekannten mit Farbe beschmiert. Das auch als Moschee genutzte Gebäude, die nach Marwa El-Sherbini benannt ist, wurde mit islamfeindlichen Schriftzügen großflächig beschmiert. Die Polizei suchte nach Zeugen und weiteren Hinweisen. Quelle
Laut Bundestagdrucksache 18/5685 kam es am 26.01.2015 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/4776 kam es am 26.01.2015 in Leipzig zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.