Am 22.07.2019 ist beim Vorstand der DITIB-Moschee in Mainz eine E-Mail mit einer Bombendrohung eingegangen. Die Polizei sperrte daraufhin umgehend das Gebiet um die Moschee herum ab und evakuierte das Moscheegebäude. Die Polizei durchsucht derzeit das Gebäude nach Sprengstoffen. Quelle: DITIB
Am 22.07.2019 ist in die Zentrale der DITIB erneut eine Bombendrohung per E-Mail eingegangen. In der E-Mail hieß es, dass am 22.07.2019 gegen 16:45 Uhr vor dem Eingang der Ditib-Zentralmoschee in Duisburg eine Bombe explodieren wird. Die DITIB-Zentrale alarmierte daraufhin umgehend die Polizei. Die Polizei ließ die Ditib-Zentralmoschee in Duisburg räumen und sperrte die Bereiche um die Moschee herum ab. Zur Zeit laufen die Durchsuchungen nach Sprengstoff. Quelle: DITIB Update 18.10.2019 Die Generalanwaltschaft München hat wegen den Bombendrohungen gegen mehrere Moscheen im Sommer 2019 das Ermittlungsverfahren übernommen. Es läuft ein Sammelverfahren. Laut Angaben von ...
Laut Bundestagsdrucksache 19/987 kam es am 20.09.2017 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gefährliche Körperverletzung§ 224 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Von Ahmad Milad Karimi Es sind nicht Orte, die brennen – ein Brand geschieht an ihnen. Aber Orte sind Zeugen. Wenn heute eine Moschee in Brand gesetzt wird, können wir vor Ort den Brand riechen, sehen, wie sich über alle Dinge die schwarze Farbe der Unkenntlichkeit gelegt hat.
Laut Bundestagsdrucksache 19/148 kam es am 31.05.2017 in Ibbenbüren zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/13330 kam es am 07.04.2017 in Buchloe zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Urkundenfälschung § 267 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262