Laut Bundestagsdrucksache 19/2315 kam es am 16.01.2018 in Kaufbeuren zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Kaufbeuren 2018
Am 23.12.2019 erhielt die Muradiye Moschee (DITIB) in Duisburg einen Brief mit beleidigenden Inhalten. Unter anderem hieß es in dem Schreiben: „Baut schön weiter eure Moscheen, so haben wir mal Platz genug für unsere Schweine“. Zudem war ein Schwein abgebildet. Der Brief wurde Unterzeichnet mit „PEG – Prinz Eugen Gruppe“. Die Moscheegemeinde hat daraufhin die Polizei alarmiert, die die Ermittlungen aufnahm. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 19/15647 kam es am 13.09.2019 in Leipzig zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/15647 kam es am 10.09.2019 in Cottbus zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/15647 kam es am 30.08.2019 in Glauchau zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/15647 kam es am 28.08.2019 in Dresden zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.