Am 10.10.2019 wurde die türkische Flagge vor einer DITIB-Moschee in Bad Salzuflen heruntergerissen. Zeitgleich wurde in der Stadt die Scheibe eines Teehauses mit einem Feuerwehrlöscher eingeschlagen. Die Gemeindemitglieder gingen von einem Zusammenhang zwischen den beiden Taten aus und benachrichtigten die Polizei. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 19/12981 kam es am 13.01.2019 in Bergkamen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
In der Nacht von Samstag auf Sonntag, 06.10.2019m brachen erneut Unbekannte in die Moschee in Braunschweig ein. Bereits in der Nacht zuvor gab es einen Einbruch in die Moschee. Die Täter schlugen den Glaseinsatz einer Tür des Gebäudes und verschafften sich so Zutritt zu der Moschee. Auch in dieser Nacht wurde jedoch nichts entwendet. Die Moscheeverantwortlichen benachrichtigten die Polizei. Sie ermittelt nun wegen versuchten Einbruchdiebstahls. Quelle
In der Nacht von Freitag auf Samstag, 05.10.2019, brachen Unbekannte gewaltsam in eine Moschee in Braunschweig ein. Die Tür zum Büro wurde aufgebrochen und ein Schrank durchwühlt. Auch wurden sämtliche Schlüssel aus einem Kasten entnommen. Die unbekannten Täter versuchten, den Tresor im Büro der Moschee zu öffnen, was ihnen jedoch nicht gelang. Da nichts entwendet wurde, verständigte die Gemeinde die Polizei nicht. Als jedoch in der darauffolgenden Nacht wiederum in die Moschee eingebrochen wurde, verständigten die Moscheeverantwortlichen die Polizei. Diese ermittelt nun wegen versuchten Einbruchdiebstahls. Quelle
Am 30.09.2019 erhielt die Türkisch-Islamische Gemeinde zu Weinheim e. V. eine Bombendrohung per E-Mail. Die Moscheeverantwortlichen alarmierten daraufhin die Polizei. Das Gebäude wurde geräumt und durchsucht. Nachdem bei der Durchsuchung nichts Verdächtiges gefunden wurde, gab die Polizei Entwarnung. Die Ermittlungen hat der Staatsschutz übernommen. Quelle: DITIB
Laut Bundestagsdrucksache 19/987 kam es am 04.08.2017 in Neustadt zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland § 129b StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstige“ zugeordnet.