Am 02.08.2024 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Köln. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 19.09.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Witten. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Am 21.09.2024 wurde eine Moschee in Biedenkopf laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 04.10.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Eitorf. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Am 09.10.2024 wurde die DITIB Zentralmoschee in Saarbrücken Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. In der Bundestagsdrucksache 20/14989 wurde der Fall unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898 DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd
Die Abou Bakr Moschee in Bergisch Gladbach wurde am Abend des 01.04.2025 mit Fäkalien beschmiert. Auf der Außenwand der Moschee hinterließen Unbekannte den Schriftzug „Jesus“. Die Polizei ermittelt. Quelle: Unbekannte beschmieren Außenwand einer Moschee mit Kot – IslamiQ