Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) kam es am 25.05.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Wuppertal. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verstoß gegen Versammlungsgesetz (VersG)“ registriert und dem Phänomenbereich „Links“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/4618
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) kam es am 04.06.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Hamburg. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/4618
Am 08.07.2022 kam es laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Achern. Der Fall wurde unter der Kategorie „Diebstahl § 242 StGB“ registriert. Jedoch konnte die Tat keinem politischen Phänomenbereich zugeordnet werden. Quelle: Drucksache 20/4618
In Elmshorn kam es am 21.07.2022 laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Die Tat wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung §130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/4618
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) kam es in Berlin am 10.08.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Die Tat wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet und unter der Kategorie „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB“ registriert. Quelle: Drucksache 20/4618
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/5771) kam es am 10.08.2022 in Lüdenscheid zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung §130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/5771