Am 04.02.2024 wurde die Eyüp Sultan Moschee in Leipzig Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. In der Bundestagsdrucksache wurde der Fall unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert, konnte jedoch keinem Phänomenbereich zugeordnet werden. Quellen: 2011292.pdf (bundestag.de) DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd
Am Abend des 06.06.2024 beschädigten Unbekannte die Mevlana Moschee in Kirchhain. Diese zündeten ein Lagerfeuer an, was über die Nacht zu Rußanhaftungen an der Außenfassade führte. Der 1,5 Quadratmeter große Schaden wird auf 500€ geschätzt. Quelle: Kirchhain: Fassade der Moschee durch Feuer beschädigt (op-marburg.de)
Laut Bundestagsdrucksache 19/26358 kam es am 23.10.2020 in Kiel zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: 1926358.pdf (bundestag.de)
In Emden kam es am 29.04.2024 laut Bundestagsdrucksache 20/12498 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert. Dieser wurde jedoch keinem konkreten Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/12498 (bundestag.de)
Am 08.05.2024 wurde eine Moschee in Gelsenkirchen Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. In der Bundestagsdrucksache 20/12498 wurde der Fall unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/12498 (bundestag.de)
Am 20.05.2024 wurde eine Moschee in Göppingen Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. In der Bundestagsdrucksache 20/12498 wurde der Fall unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/12498 (bundestag.de)