Was verstehen wir unter einem Moscheeangriff?
Unter einem Moscheeangriff erfassen wir alle Angriffe auf Einrichtungen, die von Muslimen zu religiösen Zwecken genutzt werden oder von denen der/die Täter eine solche Nutzung annehmen. Hierzu gehören auch Räumlichkeiten, Gegenstände oder Veranstaltungen, die in einem rechtlichen oder tatsächlichen Zusammenhang zu einer solchen Einrichtung stehen (Bibliotheken, Veranstaltungsräume, Wohneinheiten, Jugendeinrichtungen, Vereinsfahrzeuge, Mülltonnen, Aktivitäten unter freiem Himmel u. Ä.).
Auch Drohbriefe oder gar Bombendrohungen werten wir als „Angriff“. Bedrohungen jeglicher Art sind vom Gesetzgeber als „Gefährdungsdelikt“ kategorisiert und gelten als Straftaten, die mit Freiheitsstrafe geahndet werden können.
Bild: Brandanschlag auf Anadolu Moschee in Dortmund © Privat, bearbeitet by iQ Am Abend des 16.02.2024 wurde der Heizkreisverteiler in der Anadolu-Moschee (IGMG) in Dortmund in Brand gesetzt. Die Feuerwehr konnte zeitnah eintreffen, sodass ein größerer Schaden sowie Verletzungen verhindert werden konnten. Ein 23-jähriger Tatverdächtige konnte festgenommen werden. Eigenen Angaben zufolge soll der Verdächtige selber zuvor zum Beten in die Moschee gekommen sein. Die Ermittlungen bezüglich des Tatmotivs laufen. Quelle: https://www.islamiq.de/2024/02/17/brandanschlag-auf-moschee-in-dortmund/#:~:text=In%20Dortmund%20kam%20es%20am,mit%20Zeitungen%20in%20Brand%20gesteckt.
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) kam es am 26.03.2023 in Magdeburg zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Vorfall wurde unter der Kategorie “Volksverhetzung § 130 StGB“ und unter dem Phänomenbereich „Rechts“ registriert. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262