Was verstehen wir unter einem Moscheeangriff?
Unter einem Moscheeangriff erfassen wir alle Angriffe auf Einrichtungen, die von Muslimen zu religiösen Zwecken genutzt werden oder von denen der/die Täter eine solche Nutzung annehmen. Hierzu gehören auch Räumlichkeiten, Gegenstände oder Veranstaltungen, die in einem rechtlichen oder tatsächlichen Zusammenhang zu einer solchen Einrichtung stehen (Bibliotheken, Veranstaltungsräume, Wohneinheiten, Jugendeinrichtungen, Vereinsfahrzeuge, Mülltonnen, Aktivitäten unter freiem Himmel u. Ä.).
Auch Drohbriefe oder gar Bombendrohungen werten wir als „Angriff“. Bedrohungen jeglicher Art sind vom Gesetzgeber als „Gefährdungsdelikt“ kategorisiert und gelten als Straftaten, die mit Freiheitsstrafe geahndet werden können.
Am 03.04.2021 wurden gegen 19 Uhr die Scheiben der DITIB Selimiye Moschee in Hildesheim eingeschlagen. Ein Unbekannter bewarf das Fenster der Moschee mit Steinen. Dies ist auch auf der Aufzeichnung der Überwachungskamera der Moschee zu sehen. Es entstand ein Sachschaden. Die Polizei wurde benachrichtigt. Diese nahm die Ermittlungen auf. Quelle
Am 27.03.2021 wurde die Außenfassade der Yunus Emre Moschee (Muhsin Yazicioglu Kultur Zentrum) beschmiert. Unbekannte Täter versahen die Fassade mit Schriftzügen wie z. B. „PKK“, „YPG“, „ANTIFA“ und Bedrohungen. Dabei benutzten sie rote Farbe. Die Polizei wurde verständigt. Diese nahm die Ermittlungen auf. Die Moschee war bereits am 25.03.2018 Ziel eines Angriffs. Unbekannte Täter setzten die Moschee in Brand. Quelle