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Unsere Arbeitsdefinitionen

Veröffentlicht am 30/06/2019

Was verstehen wir unter einem Moscheeangriff?

Unter einem Moscheeangriff erfassen wir alle Angriffe auf Einrichtungen, die von Muslimen zu religiösen Zwecken genutzt werden oder von denen der/die Täter eine solche Nutzung annehmen. Hierzu gehören auch Räumlichkeiten, Gegenstände oder Veranstaltungen, die in einem rechtlichen oder tatsächlichen Zusammenhang zu einer solchen Einrichtung stehen (Bibliotheken, Veranstaltungsräume, Wohneinheiten, Jugendeinrichtungen, Vereinsfahrzeuge, Mülltonnen, Aktivitäten unter freiem Himmel u. Ä.).

Auch Drohbriefe oder gar Bombendrohungen werten wir als „Angriff“. Bedrohungen jeglicher Art sind vom Gesetzgeber als „Gefährdungsdelikt“ kategorisiert und gelten als Straftaten, die mit Freiheitsstrafe geahndet werden können.

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