Am 30.09.2019 erhielt die Türkisch-Islamische Gemeinde zu Weinheim e. V. eine Bombendrohung per E-Mail. Die Moscheeverantwortlichen alarmierten daraufhin die Polizei. Das Gebäude wurde geräumt und durchsucht. Nachdem bei der Durchsuchung nichts Verdächtiges gefunden wurde, gab die Polizei Entwarnung. Die Ermittlungen hat der Staatsschutz übernommen. Quelle: DITIB
Laut Bundestagsdrucksache 19/987 kam es am 04.08.2017 in Neustadt zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland § 129b StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstige“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/148 kam es am 11.07.2017 in Schwetzingen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland § 129b StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „religiöse Identität“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/987 kam es am 25.06.2017 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstige“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/148 kam es am 17.06.2017 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung §185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „religiöse Identität“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/148 kam es am 17.06.2017 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung §185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „religiöse Identität“ zugeordnet.