Laut Bundestagsdrucksache 18/10322 kam es am 17.05.2016 in Fulda zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung §185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.
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