Laut Bundestagsdrucksache 18/5685 kam es am 27.05.2015 in Lehrte zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen Verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/5685 kam es am 16.03.2015 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswiederiger Organisationen § 86a StGB“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.