Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 26.06.2015 in Herford zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „links“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 24.06.2015 in München zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Brandstiftung“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.