Die Selimiye Moschee (DITIB) in Bremen wurde am 02.06.2023 Ziel eines Angriffs. Es handele sich hierbei um eine politisch motivierte Tat, bei der ein Unbekannter gezielt die türkische Flagge abgerissen und an einem nahegelegenen Ort verbrannt haben soll. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Quelle: Unbekannter setzt Flagge von Moschee in Brand – IslamiQ
Am 07.07.2023 wurde die Süleymaniye Moschee (DITIB) in Dormagen Ziel eines Angriffs. Der Täter habe sich den Gemeindemitgliedern gegenüber rassistisch und türkenfeindlich geäußert und anschließend Reifen angezündet, die er selber mitgebracht habe. Die Polizei sei benachrichtigt und der Täter gefasst worden. Quelle: Mann setzt Reifen vor Moschee in Brand – IslamiQ
Die DITIB-Moschee in Göttingen erhielt am 18.05.2023 einen islamfeindlichen Drohbrief mit dem Absender „NSU 2.0“ und dem Text „Kill all Islam“ und „Der Deutsche wird es euch Türken noch richtig zeigen“, sowie einem Hakenkreuz. Die Oberbürgermeisterin Göttingens Petra Broistedt (SPD) soll ihre Solidarität mit der betroffenen Moschee verkündet haben. Die Polizei wurde benachrichtigt und die Ermittlungen wurden aufgenommen. Quellen: https://www.islamiq.de/2023/05/25/kill-all-islam-moschee-erhaelt-erneut-einen-islamfeindlichen-drohbrief/ „NSU 2.0“: Islamische Gemeinde wird erneut bedroht | NDR.de – Nachrichten – Niedersachsen – Studio Braunschweig
Als neuntes Ziel erhielt am 31.10.2023 auch die DITIB Kuba Moschee in Recklinghausen Suderwich einen Umschlag mit verbrannten Koranseiten, Schweinefleisch und Fäkalien. Ein Schreiben mit einer Hassbotschaft gegen den Islam war ebenfalls enthalten. Die Ermittlungen wurden aufgenommen. Quelle: Zwei weitere Moscheen in Recklinghausen haben Hass-Briefe erhalten (recklinghaeuser-zeitung.de)
Laut Bundestagsdrucksache 18/5685 kam es am 22.04.2015 in Gladbeck zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstige“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 26.06.2015 in Herford zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „links“ zugeordnet.