Laut Bundestagsdrucksache 19/3917 kam es am 25.05.2018 in Erfurt zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/2315 kam es am 15.02.2018 in Königsbrunn zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 12.03.2016, in der Nacht zum Samstag, wurde Scheineteile an der Barabaros Yeni Moschee in Gelsenkirchen hinterlassen. Unbekannte Täter legten die Schweineüberreste vor den Eingang der Moschee ab. Gemeindemitglieder fanden die Überreste gegen 6.00 Uhr morgens, als sie zum Morgengebet gingen. Auf Videoaufzeichnungen der Überwachungskamera der Moschee waren zwei Personen zu sehen, die gegen 23.36 Uhr die Tierbestandteile vor der Moschee hinterlegten. Der Staatsschutz übernahm die Ermittlungen. Quelle
Am 25.02.2016 wurde auf dem Baugelände der Ahmadiyya Gemeinde in Leipzig-Gohlis der Kadaver eines Schweines gefunden. Der Kader war mit der Aufschrift „Mutti-Merkel“ versehen. Es wurde von einem politisch motivierten Hintergrund ausgegangen. Der Staatsschutz ermittelte wegen der „Beleidigung der Bundeskanzlerin“. Die Polizei erklärte, dass nicht wegen Hausfriedensbruch ermittelt werde, da es sich um ein offenes Brachgelände handeln würde. „Aufgrund der Umstände“ liege es nahe, dass es sich um eine „fremdenfeindliche“ Tat handele. Quelle