Laut Bundestagsdrucksache 18/7498 kam es am 24.10.2015 in Bergkamen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 09.07.2015 in Welzheim zu einer islamfeindlichen Straftat auf die Bilal-i Habesi Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Schmiererei: Hakenkreuz“ zu Straftaten registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/6333 kam es am 03.05.2018 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Brandanschlag, schwere Brandstiftung“ registriert und keinem Phänomenbereich zugeordnet.
Am 11.03.2017, in der Nacht von Freitag auf Samstag, wurde seitens Unbekannten Flaggen vor einer Moschee in Heidelberg heruntergerissen. Bei den Tätern soll es sich um 4 Männer, im Alter von 25 bis 30 Jahren, handeln. Die Männer sollen in der Nacht, gegen 3:45 Uhr, Flaggen von den Fahnen vor der Moschee heruntergerissen haben. Als sie von Anwohnern aus der Umgebung angesprochen wurden, sollen sie geflohen sein. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 28.06.2015 in Kassel zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „links“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 31.05.2015 in Attendorn zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.