In Nordhausen kam es am 05.02.2024 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14898 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB “ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/148/2014898.pdf
Laut Bundestagsdrucksache 18/10322 kam es am 27.07.2016 in Erfurt zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung §185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/10322 kam es am 17.06.2016 in Nordhausen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/6333 kam es am 25.05.2018 in Erfurt zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Hausfriedensbruch“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/3917 kam es am 25.05.2018 in Erfurt zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/3917 kam es am 25.05.2018 in Erfurt zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.