Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) kam es am 30.03.2023 in Hanau zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Vorfall wurde unter der Kategorie “Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ und unter dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ registriert. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/2989) kam es am 13.04.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Osnabrück. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/2989