Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) kam es am 04.06.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Hamburg. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/4618
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/5771) ereignete sich am 13.11.2022 ein islamfeindlicher Angriff auf eine Moschee in Nürnberg. Der Vorfall wurde unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/5771
In Goslar kam es am 07.11.2023 zu einem Angriff auf die El-Aksa Moschee (IGMG). Die Glasscheibe der Eingangstür der Moschee wurde zerschlagen, woraufhin der Täter eingebrochen ist, was auf den Aufzeichnungen der Überwachungskamera zu erkennen ist. Dem Bericht der Moschee zufolge, soll der Täter, welcher der Gemeinde bekannt ist, schon vor der Tat mehrmals während den Gebetszeiten negativ aufgefallen sein. Die Moscheegemeinde hat die Polizei über den Fall benachrichtigt, sowie das Beweismaterial übergeben. Quelle: IGMG Goslar – Tatbericht – Liegt Brandeilig vor