Am 18.03.2024 wurde eine Moschee in Rendsburg laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 Ziel einer islamfeindlichen Straftat. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Laut Bundestagsdrucksache 19/26358 kam es am 23.10.2020 in Kiel zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: 1926358.pdf (bundestag.de)
Am Mittwoch, den 24.04.2024, wurde die Kieler Omar Moschee, zugehörig zur Schura Schleswig-Holstein, Opfer eines mutmaßlich politisch motivierten Angriffes. Unbekannte beschmierten die Außenwände des Moscheegebäudes mit den Aufschriften „Lang lebe Israel“ und „Free Gaza from Hamas now forever“. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Quelle: https://www.ndr.de
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) kam es auch am 11.09.2022 in Mölln zu einem Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet und unter der Kategorie “Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB” registriert. Quelle: Drucksache 20/4618
Laut Bundestagsdrucksache 19/12981 kam es am 08.04.2019 in Eckernförde zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 01.09.2014 wurde die Fatih Sultan Moschee in Mölln Ziel eines Angriffs. Unbekannte Täter ließen Hunde auf dem Treppenhaus der Moschee urinieren. Die Moschee wurde bereits im August 2014 zum Ziel von Vandalismus Quelle: https://taz.de/Anschlaege-auf-Moscheen/!5033905/