Laut Bundestagdrucksache 18/10322 kam es am 15.07.2016 in Salzgitter zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 18/10322 (bundestag.de)
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