Laut Landtagsdrucksache Niedersachsen 17/0000 kam es am 29.06.2014 in Nienburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter dem Deliktkategorie „Sachbeschädigung“ registriert. Der Fall wurde keiner politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 31.05.2015 in Attendorn zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 29.05.2015 in Herford zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „sonstige“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/5685 kam es am 10.05.2015 in Augsburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschidıgung § 303 StGB“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/5685 kam es am 23.03.2015 in Dormagen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 09. Januar 2015 wurde die Mevlana Moschee in Neustadt am Rübenberge seitens Unbekannten Tätern angegriffen. In den Mittagstunden, zwischen 14.30 Uhr und 16.30 Uhr, wurde das Fenster der Moschee, das doppelt verglast war, durch einen Steinwurf zerbrochen. Noch am selben Tag rief der Staatsschutz an und warnte die Moschee vor weiteren vermutlichen Angriffen. Ein Tatmotiv konnte nicht eindeutig genannt werden, jedoch schloss man einen politisch motivierten Angriff auf die Moschee nicht aus. Der Staatsschutz habe die Ermittlungen aufgenommen. Weitere Informationen zur aktuellen Lage des Falles sind nicht bekannt. Quelle