Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 09.07.2015 in Welzheim zu einer islamfeindlichen Straftat auf die Bilal-i Habesi Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Schmiererei: Hakenkreuz“ zu Straftaten registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/4776 kam es am 16.01.2015 in Köln zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/6333 kam es am 03.05.2018 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Brandanschlag, schwere Brandstiftung“ registriert und keinem Phänomenbereich zugeordnet.
Am 07.02.2017 wurde der Neubau der Ahmadiyya Gemeinde in Augsburg-Oberhausen von Unbekannten beschmiert. Die Tat geschah zwischen 22.00 und 07.00 Uhr am Morgen des darauffolgenden Tages. Die neu gestrichene Außenfassade wurde mit schwarzer Farbe und den Schriftzügen „Wer baut Kirchen in der Türkei – Deutsche wacht auf“ besudelt. Die Polizei geht nur von einem Einzeltäter aus aus. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 28.06.2015 in Kassel zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „links“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 26.06.2015 in Herford zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „links“ zugeordnet.