Laut Bundestagsdrucksache 18/7498 kam es am 07.11.2015 in Marl zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswiederiger Organisationen“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/7498 kam es am 01.11.2015 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „sonstige“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/7498 kam es am 24.10.2015 in Bergkamen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/7498 kam es am 19.10.2015 in Bad Schussenried zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „schwere Brandstiftung“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 19.09.2015 in Mögglingen zu einer islamfeindlichen Straftat auf die Gülistan Gemeinde (Islamrat/IGMG/IGBW). Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung – Hakenkreuz“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 14.09.2015 in Ludwigsburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „ausländische Ideologie“ zugeordnet.