Am 16.02.2016 wurden die Fenster des Islamischen Zentrums in Plauen eingeschlagen. Der Sachschaden betrug ca. 500,00 €. Quelle
Am 08.02.2017 wurden zum wiederholten Mal die Hinweisschilder der DITIB-Moschee in Memmingen mit Hakenkreuzen besprüht. Bereits im Jahr 2016 gab es ähnliche Vorfälle in Hinblick auf die Moschee. So wurden am 15.04.2016 und am 21.04.2016 ebenfalls Hakenkreuze auf die Hinweisschildern angebracht. Quelle

Am 10.09.2019 kam es an der Veysel-Karani Moschee des Islamischen-Kulturvereins in Schleswig erneut zu einer Sachbeschädigung. Ein 34-Jähriger wurde gegen 19.55 Uhr, unmittelbar nach dem Vorfall, von der Polizei festgenommen. In der Bundestagsdrucksache 19/19328 wurde der Fall unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „religiöse Ideologie“ zugeordnet. Quelle

Am Donnerstag, 12.09.2019, wurde eine islamische Bildungseinrichtung in Bremen, die auch einen Gebetsraum enthält, Ziel eines Angriffs. Gegen 2.00 Uhr nachts wurde eine Fensterscheibe der Einrichtung eingeschlagen.
Laut Bundestagsdrucksache 18/4269 kam es am 12.12.2014 in Göttingen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „links“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/12535 kam es am 23.12.2016 in Flensburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ zugeordnet.