
Islamfeindliche Schmiererei an Moschee in Penzberg (c)facebook, bearbeitet by iQ Die Moschee der Islamischen Gemeinde Penzberg e.V. wurde erneut Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Unbekannte beschmierten die Glasfassade der Moschee großflächig mit dem Schriftzug „Der Islam gehört nicht zu Deutschland“. Zudem wurde die Abkürzung „BPE“ hinterlassen, was auf die Bürgerbewegung Pax Europa deuten lässt. Der entstandene Sachschaden beträgt etwa 100 Euro. Die Polizei ermittelt. Quelle: Islamfeindliche Schmiererei an Moschee in Penzberg – IslamiQ
Die Moschee des Bremer Kultur- und Bildungszentrums der ATIB wurde am 17.09.2025 erneut angegriffen. Angaben der Gemeinde zufolge wurde diesmal die Restmülltonne kurz vor dem Nachtgebet angezündet. Der Staatsschutz ermittelt. Quelle: Angaben der Gemeinde liegen #Brandeilig vor.
Am 10.09.2025 wurde die Moschee des Bremer Kultur- und Bildungszentrums der ATIB Ziel eines mutmaßlich rassistischen Angriffs. Angaben der Gemeinde zufolge, fand diese kurz nach dem Nachtgebet einen Stuhl der Moschee auf, welcher verbrannt und beschädigt in einer Ecke der Moscheeräumlichkeiten lag. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen. Quelle: Unbekannte legen Müllcontainer einer Moschee in Brand – IslamiQ
Am 11.09.2025 wurde die Moschee des Bremer Kultur- und Bildungszentrums der ATIB erneut Ziel eines Angriffs. Angaben der Gemeinde zufolge wurde die Papiermülltonne angezündet. Dies fand kurz vor dem Nachtgebet statt. Der Staatsschutz ermittelt. Quelle: Angaben der Gemeinde liegen #Brandeilig vor.
Die Yesil Moschee in Möllen wurde am 17.02.2024 Ziel eines Angriffs, bei dem es sich um Sachbeschädigung handelt. Quelle: https://www.ditib-ads.de/Assets/document/upload/dd26304a-1bcf-4a5b-a8ac-da8097d5a258Moscheeubergriffe-das%20Jahr%202024.pdf
Am 08.11.2024 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Göttingen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898