Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/5771) kam es in Offenburg am 11.11.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Vorfall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/5771
Laut Bundestagsdrucksache 19/8854 kam es am 30.12.2018 in Offenburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.