In Nürnberg kam es am 14.07.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Es gibt einen Tatverdächtigen. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Laut Bundestagsdrucksache 19/6333 wurde am 09.06.2018 in Nürnberg Moschee bzw. Religionsstätte angegriffen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Die Behördern gehen von einer „islamfeindlichen Straftat“ aus.