Laut Bundestagsdrucksache 19/8854 kam es am 27.11.2018 in Barnstorf zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Gemeinde/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/8854 kam es am 30.09.2018 in Barnstorf zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/6333 wurde am 04.07.2018 in Springe eine Moschee bzw. Religionsstätte angegriffen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Behörden ordnen den Angriff als „islamfeindliche Straftat“ ein.
Am 25.08.2018 kam es in Neukirchen zu einem Moscheeangriff. In der Nacht wurden die Scheiben der Fatih-Sultan-Moschee in Neukirchen-Vörden eingeschlagen. Die unbekannten Täter konnten fliehen. Die Polizei konnte noch keine tatverdächtigen Personen ausfindig machen. Die Polizei geht von Vandalismus durch Jugendliche aus. Begründet wurde diese Annahme damit, dass i der Gegend man noch keine Probleme mit Rachtsextremkismus oder Rassismus gehabt habe. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 19/3917 kam es am 03.04.2018 in Stadthagen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung“ registriert. Dieser Angriff wurde keinem Phänomenbereich zugeordnet.
Am 24.02.2018 kam es in Oldenburg zu einem Moscheeangriff. Die Maryam Moschee wurde mit islamfeindlichen Sprüchen und Hakenkreuzen beschmiert. Zudem wurde der Türschloss mit Sekundenkleber beklebt. Der Hausmeister des benachbarten Gymnasiums sei auf den vermeintlichen Täter aufmerksam geworden und habe die Polizei gerufen. Die Beamten hätten nach dem Anruf in der Nähe des Tatorts einen Tatverdächtigen gestellt. Es handelt sich um einen 44-jährigen Oldenburger. Ob er tatsächlich der Täter sei, sollte ermittelt werden. Quelle