Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/4441 kam es am 18.08.2025 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Köln. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/044/2104441.pdf
Unbekannte haben die Fassade der Nienburger Moschee in der Nacht vom 27. auf den 28.05.2026 mit gelber Sprühfarbe beschmiert. Es wurden die rechtsextreme Zahlenkombination „88“, sowie der Schriftzug „NS Zone“ an dem Gebäude hinterlassen. Der Staatsschutz der Polizei Nienburg ermittelt wegen Sachbeschädigung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Quelle: Rechtsextreme Schmierereien an Moschee in Nienburg – Polizei ermittelt – digital daily news
In Braunschweig kam es am 25.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung“ registriert und dem Phänomenbereich „Keine Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf

Die Zentralmoschee der IGMG in Hannover wurde in der Nacht zum 09.12.2025 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Unbekannte Täter besprühten die Fassade der Moschee mit Schriftzügen wie „IDF“ und „Israel“. Gemeindemitglieder bemerkten die Schmierereien, als sie zum Mittagsgebet eintrafen. Die Gemeinde hat eine Anzeige erstattet. Die Ermittlungen laufen. Quelle: Moscheen in Hannover mit politischen Parolen beschmiert – IslamiQ
Auch die Zentralmoschee der DITIB in Hannover wurde am 09.12.2025 zum Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Unbekannte Täter besprühten die Fassade der Moschee mit Schriftzügen wie „IDF“ und „Israel“. Gemeindemitglieder fanden die Parolen zur Mittagsgebetszeit auf. Derzeit liegen der Polizei keine Angaben zu den Tätern vor. Die Ermittlungen laufen. Quelle: Moscheen in Hannover mit politischen Parolen beschmiert – IslamiQ
In Aurich kam es am 09.03.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Belohnung und Billigung von Straftaten § 140 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf