In Braunschweig kam es am 25.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung“ registriert und dem Phänomenbereich „Keine Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf

Die Zentralmoschee der IGMG in Hannover wurde in der Nacht zum 09.12.2025 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Unbekannte Täter besprühten die Fassade der Moschee mit Schriftzügen wie „IDF“ und „Israel“. Gemeindemitglieder bemerkten die Schmierereien, als sie zum Mittagsgebet eintrafen. Die Gemeinde hat eine Anzeige erstattet. Die Ermittlungen laufen. Quelle: Moscheen in Hannover mit politischen Parolen beschmiert – IslamiQ
Auch die Zentralmoschee der DITIB in Hannover wurde am 09.12.2025 zum Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Unbekannte Täter besprühten die Fassade der Moschee mit Schriftzügen wie „IDF“ und „Israel“. Gemeindemitglieder fanden die Parolen zur Mittagsgebetszeit auf. Derzeit liegen der Polizei keine Angaben zu den Tätern vor. Die Ermittlungen laufen. Quelle: Moscheen in Hannover mit politischen Parolen beschmiert – IslamiQ
In Aurich kam es am 09.03.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Belohnung und Billigung von Straftaten § 140 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
In Aurich kam es am 09.03.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
In Königslutter kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 am 15.03.2025 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Die Tat wurde unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 21/2705