Am 05.05.2024 wurde die Yavuz Selim Moschee in Offenbach Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. In der Bundestagsdrucksache 20/14989 wurde der Fall unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Die Neue Moschee (DITIB) in Berlin-Neukölln wurde am 01.03.2025 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Am Samstagabend fand der Moscheevorstand einen mehrseitigen Brief und einen USB-Stick im Briefkasten, welcher Karikaturen und Aufrufe zur Gewalt gegen Muslime enthielt. Die Polizei ermittelt. Quelle: Karikaturen und Aufruf zu Gewalt: Neuköllner Moschee erhält muslimfeindliche Drohungen
Am 09.10.2024 wurde gegen 1:10 Uhr nachts in die Aalener Fatih Moschee eingebrochen. Der 53-jährige Täter hebelte mehrere Fenster aus, um in verschiedene Teile des Gebäudekomplexes zu kommen. Er entwendete aus einer Kasse im Büro rund 100 Euro und brach anschließend vier Getränkeautomaten und stahl das Geld daraus, welches der Gemeindevorsitzendem zwischen 200-300 Euro schätzt. Der Schaden an den Automaten beläuft sich laut Polizei auf 15.000 Euro. Die Ermittlungen der Polizei nach dem namentlich bekannten Täter dauern an. Quelle: Maschinen und Kassen geplündert: Dieb schlägt zwei Mal in Moscheen ...
Die DITIB Zentralmoschee in Aalen wurde am 09.10.2024 Opfer eines Einbruchsdiebstahls. Nachts um 2:15 Uhr brach der 53-jährige Täter, welcher der Gemeinde bekannt ist, in die Moschee ein. In den Überwachungskameras der Moschee ist zu erkennen, wie der Täter ein Fenster mit einem Stein einwirft. Anschließend entwendete er 2000-3000 Euro der Einnahmen aus dem Gemeindefest. Die Polizei schätzt den Sachschaden auf rund 800 Euro. Die Ermittlungen laufen. Quelle: Einbruchserie in Moscheen: Unbekannter richtet hohen Schaden an – IslamiQ
Unbekannte brachen in der Nacht vom 25.11 auf den 26.11.2024 in die Bielefelder Vatan Moschee ein. Die Einbrecher haben dabei mehrere Türen der Moschee beschädigt. Der Gesamtschaden samt des entwendeten Geldes liegen im unteren vierstelligen Bereich. Von einem fremden- oder islamfeindlichen Motiv wird derzeit noch nicht ausgegangen. Die Ermittlungen der Polizei laufen. Quelle: Einbruch in Bielefelder Moschee
Am 04.02.2024 wurde die Eyüp Sultan Moschee in Leipzig Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. In der Bundestagsdrucksache wurde der Fall unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert, konnte jedoch keinem Phänomenbereich zugeordnet werden. Quellen: 2011292.pdf (bundestag.de) DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd