Laut Bundestagdrucksache 18/8290 kam es am 17.01.2016 in Flörsheim am Main zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 18/8290 (bundestag.de)
#brandeilig ist eine Initiative des Antidiskriminierungsverbands FAIR international