Der Vorsitzende der Eyüp-Sultan Moschee in Engelskirchen-Hardt entdekte eine zerstörte Fensterscheibe der Moschee. Wie ein Sprecher der Polizei später bestätigte, wurde ein Projektil im Inneren des Gebetshauses gefunden. Der Staatsschutze ermittle in alle Richtungen, schließe aber einen „fremdenfeindlichen“ Hintergrund nicht aus. Quelle
Laut Bundestagdrucksache 18/4776 kam es am 19.01.2015 in Neumünster am Rhein zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Religionsgesellschaften § 166 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/4776 kam es am 19.01.2015 in Kempten (Allgäu) am Rhein zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/4776 kam es am 18.01.2015 in Ludwigshafen am Rhein zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/4776 kam es am 16.01.2015 in Köln zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/4776 kam es am 03.01.2015 in Gelsenkirchen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.