Laut Bundestagsdrucksache 18/11128 kam es am 30.11.2016 in Leipzig zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstige“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/11128 kam es am 04.11.2016 in Löhne zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Schwere Brandstiftung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „ausländische Ideologie“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/11128 kam es am 04.11.2016 in Kassel zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „ausländische Ideologie“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/11128 kam es am 30.10.2016 in Köln zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/11128 kam es am 27.10.2016 in Essen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstige“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/11128 kam es am 27.10.2016 in Sulingen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung §167 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.