Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/05771) kam es am 28.10.2022 in Monheim zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde dem Phänomenbereich “Rechts” zugeordnet und unter der Kategorie “Sachbeschädigung § 303 StGB” registriert. Quelle: Drucksache 20/5771
Laut Bundestagsdrucksache 19/8854 wurde am 22.07.2018 eine Moschee bzw. Religionsstätte in Monheim angegriffen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Als Tatmotivation stellten die Behörden „Islanfeindlichkeit“ fest.