Laut Bundestagdrucksache 18/12535 kam es am 22.02.2017 in Memmingen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.
Am 08.02.2016 wurde die Fatih Moschee in Memmingen erneut mit verfassungswidrigen Symbolen beschmiert. Unbekannte sprühten mit schwarzer Farbe neonazistische Parolen und Hakenkreuze auf die Hinweisschilder der Moschee. Es gab keine Angaben zu dem Täter oder den Tätern. Quelle
Am 12.01.2016 beschmierten Unbekannte die Fatih Moschee in Memmingen mit Hakenkreuzen. Auf die Hinweisschilder der zum Dachverband der DITIB gehörenden Moschee, wurden mit schwarzer Farbe Hakenkreuze aufgemalt. Die Ermittlungen übernahm der Staatsschutz. Ähnliche Schmierereien hatte es bereits im Herbst 2015 gegeben. Auch damals wurden die Hinweisschilder der Moschee mit Runen und Hakenkreuzen besprüht. Quelle