Am 06.04.2024 soll ein 25-jähriger Mann den Eingangsbereich einer Moschee in Lingen während des Nachmittagsgebets verunreinigt haben. Die Polizei konnte den Täter daraufhin mithilfe von Zeugenaussagen fassen. Der Staatschutz ermittelt, da ein rassistisches Motiv nicht ausgeschlossen werden kann. In der Bundestagsdrucksache wurde der Fall unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB“ registriert, jedoch keinem Phänomenbereich zugeordnet. Quellen: Drucksache 20/11292 (bundestag.de) Staatsschutz ermittelt – Moschee in Lingen | NDR.de – Nachrichten – Niedersachsen
In Lingen kam es am 16.10.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)