Laut Bundestagdrucksache 18/4776 kam es am 26.01.2015 in Leipzig zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/4269 kam es am 05.12.2014 in Leipzig zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/4269 kam es am 20.08.2014 in Leipzig zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „VerstoßversammlG“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/4269 kam es am 16.04.2014 in Leipzig zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Nötigung § 240 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 20.04.2017 wurde die Eyyüp Sultan Moschee in Leipzig Ziel eines Farbanschlages. Die Fassade der DITIB-Moschee wurde großflächig mit schwarzer Substanz beschmiert, auch das Vereinsschild der Moschee verfiel der Schmierereien zum Opfer. Die Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung. Ein politischer Hintergrund wird nicht ausgescglossen. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 18/11128 kam es am 30.11.2016 in Leipzig zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstige“ zugeordnet.