Am 05.08.2024 drangen Unbekannte in eine DITIB Moschee in Lahr ein. Die bislang unbekannten Täter gelangten in die Büroräume der Moschee, wo sie Geld in dreistelliger Höhe entwendeten. Die Hintergründe sind derzeit unklar. Die Ermittlungen laufen. Quelle: POL-OG: Lahr – Einbruch / Zeugen gesucht | Presseportal
Laut Bundestagdrucksache 18/10322 kam es am 01.07.2016 in Lahr/Schwarzwald zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 18/10322 (bundestag.de)