Laut Bundestagsdrucksache 18/12535 kam es am 12.02.2017 in Konstanz zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstige“ zugeordnet.
Am 17.07.2018 kam es in Konstanz zu einem Moscheeangriff. Unbekannte haben in der Nacht die Minarette der Mevlana-Moschee (DITIB) in Konstanz mit politischen Parolen beschmiert. Es wurde mit schwarzer Farbe „FCK AKP“ an die Fassade gesprüht. Es wird von einer türkeifeindlichen und linksextremistischen Motivation ausgegangen. Quelle