In Schwerte ereignete sich am 03.03.2022 ein islamfeindlicher Angriff vor einer Moschee, bei dem ein 77-Jähriger schwer verletzt wurde. Der Täter schlug dem älteren Mann mit einem Stein auf den Hinterkopf, so dass der Mann zu Boden ging. Daraufhin schlug der Mann mehrmals auf das Gesicht des Opfers. Der 32-jährige Angreifer, der mit zwei offenen Haftbefehlen gesucht wurde, konnte kurz danach von der Polizei gefasst werden. Quelle: Moscheebesucher brutal angegriffen und schwer verletzt – IslamiQ
Laut Bundestagsdrucksache 18/7498 kam es am 18.12.2015 in Stuttgart zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte (DITIB). Der Fall wurde unter der Kategorie „Körperverletzung“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/2315 kam es am 30.01.2018 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Körperverletzung“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.