Am 07.02.2017 wurde der Neubau der Ahmadiyya Gemeinde in Augsburg-Oberhausen von Unbekannten beschmiert. Die Tat geschah zwischen 22.00 und 07.00 Uhr am Morgen des darauffolgenden Tages. Die neu gestrichene Außenfassade wurde mit schwarzer Farbe und den Schriftzügen „Wer baut Kirchen in der Türkei – Deutsche wacht auf“ besudelt. Die Polizei geht nur von einem Einzeltäter aus aus. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 28.06.2015 in Kassel zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „links“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 26.06.2015 in Herford zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „links“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 24.06.2015 in München zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Brandstiftung“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.
Laut Landtagsdrucksache Niedersachsen 17/0000 kam es am 29.06.2014 in Nienburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter dem Deliktkategorie „Sachbeschädigung“ registriert. Der Fall wurde keiner politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 31.05.2015 in Attendorn zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.