Laut Bundestagsdrucksache 19/10570 kam es am 09.01.2019 in Coesfeld zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/5685 kam es am 21.03.2015 in Meßkirch zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „sonstige“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/8290 kam es am 04.10.2015 in Minden zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/7498 kam es am 27.09.2015 in Penzberg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Der Vorsitzende der Eyüp-Sultan Moschee in Engelskirchen-Hardt entdekte eine zerstörte Fensterscheibe der Moschee. Wie ein Sprecher der Polizei später bestätigte, wurde ein Projektil im Inneren des Gebetshauses gefunden. Der Staatsschutze ermittle in alle Richtungen, schließe aber einen „fremdenfeindlichen“ Hintergrund nicht aus. Quelle
Am 23.10.2015 kam es in Oberraden zu einem Angriff auf eine Moschee, bei dem es zu einem Einsatz mit mindestens einer Schusswaffe kam. Es kam niemand dabei zu Schaden, als die Geschosse die Fensterscheiben durchschlugen. Weitere Informationen zum Hintergrund der Tat sind nicht bekannt. Quelle: FAIR