Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) kam es am 30.03.2023 in Hanau zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Vorfall wurde unter der Kategorie “Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ und unter dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ registriert. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
Am 28.08.2023 erhielt die Hanauer Moschee einen Brief, in der ein mutmaßlich geplanter Angriff gemeldet wird. Der Absender ist unbekannt. Quelle: https://www.ditib-ads.de/Links/PressannouncementDetail/206