Laut Bundestagsdrucksache 18/7498 kam es am 16.12.2015 in Fulda zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/1627 kam es am 01.02.2014 in Fulda zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Hausfriedensbruch § 123 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.