Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 25.08.2015 in Merzig zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen Verfassungswidriger Organisationen“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 16.08.2015 in Halle zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 31.07.2015 in Hildesheim zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Religionsgesellschaften“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 24.07.2015 in Bonn zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung“ zu Straftaten registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 23.07.2015 in Kassel zu einer islamfeindlichen Straftat auf eineMoschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung“ zu Straftaten registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „ausländische Ideologie“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 13.07.2015 in Peine zu einer islamfeindlichen Straftat auf eineMoschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Religionsgemeinschaft“ zu Straftaten registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.