In Elmshorn kam es am 21.07.2022 laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Die Tat wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung §130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/4618
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