Laut Bundestagsdrucksache 19/15647 kam es am 10.09.2019 in Cottbus zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/15647 kam es am 23.07.2019 in Hohenleipisch zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/10570 kam es am 29.01.2019 in Ludwigsfelde zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 01.10.2016 wurde vor der Al-Farouq Moschee in Potsdam ein Schweinekopf abgelegt. Am Samstagabend fand eine Anwohnerin den abgetrennten Ferkelkopf . Auch zuvor wurden an der Moschee rassistische Parolen an Fassade und Fenster angebracht. Der Staatsschutz übernahm die Ermittlungen. Quelle