Laut Bundestagsdrucksache 19/10570 kam es am 19.03.2019 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/10570 kam es am 09.03.2019 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (VersG)“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 06.12.2014 ist es zu einem Übergriff auf die Hasan Basri Moschee in Berlin (Islamrat) gekommen. In der Nacht zu Samstag haben unbekannte Täter das Fenster der Berliner Moschee eingeworfen. Eine Zeugin sagte, dass sie ein Glasklirren gehört habe und darauffolgen einen Mann in ein Fahrzeug einsteigen und wegfuhren sah. Die Fenster der Hasan Basri Moschee wurden mit Pflastersteinen eingeworfen, welche die Polizei Vorort sicherte. Ein politisch motivierter Hintergrund wurde nicht ausgeschlossen, weswegen auch der Staatsschutz die Ermittlungen übernommen hatte. Quelle
Am 12.08.2014 wurde die Mevlana Moschee in Berlin-Kreuzberg in Brand gelegt. Gegen 22.50 Uhr umfasste das Feuer komplett den Neubau des Gebetshauses. Das Feuer konnte durch einen Großeinsatz der Feuerwehr gelöscht werden, hinterließ jedoch große Schäden. Das auf Holzpaletten gelagerte Baumaterial im Hinterhof, fasste durch zunächst unbekannten Gründen Feuer und ging auf das Gebäude rüber. Da die Feuerwehr keine defekte bei den Materialien feststellte, ging die Polizei von Brandstiftung nicht aus. Der Staatsschutz hatte die Ermittlungen übernommen jedoch stellten sie die Ermittlungen ergebnislos wieder ein. Quelle
Laut Bundestagdrucksache 18/4269 kam es am 02.12.2014 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/4269 kam es am 10.11.2014 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 166 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.