Am 18.11.2023 wurde die Koca Sinan Moschee (DITIB) Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Diese erhielt einen Umschlag mit verbrannten Koranseiten, Schweinefleisch und Fäkalien. Eine Nachricht des Absenders auf Türkisch mit einer Hassbotschaft bezüglich des Koran war ebenfalls vorhanden. Die Ermittlungen wurden aufgenommen. Quelle: Meldungen|| DITIB ADS (ditib-ads.de)
Am 20.12.2019 erhielt die Muradiye Moschee (DITIB) in Berlin einen Brief mit beleidigenden Inhalten. Unter anderem hieß es in dem Schreiben: „Baut schön weiter eure Moscheen, so haben wir mal Platz genug für unsere Schweine“. Zudem war ein Schwein abgebildet. Der Brief wurde Unterzeichnet mit „PEG – Prinz Eugen Gruppe“. Ein weiterer Brief mıt denselben beleidigenden Inhalten wurde einige Tage später der DITIB Muradiye Moschee in Duisburg geschickt.
Laut Bundestagsdrucksache 19/15647 kam es am 26.07.2019 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/15647 kam es am 15.07.2019 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/15647 kam es am 11.07.2019 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/15647 kam es am 08.07.2019 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.